Prüfung von Emissionsberichten im Luftverkehr
Branchenexperten für schlanke ETS-Strukturen
In der Europäischen Union sind nun auch Luftfahrzeugbetreiber zur Teilnahme am Emissionshandel verpflichtet und müssen für ausgestoßenes Kohlestoffdioxid gültige CO2-Zertifikate in gleicher Höhe vorhalten. Das bedeutet konkret: Unternehmen, die Flüge innerhalb der Europäischen Union oder Kontinentalflüge von und nach Europa anbieten, müssen Emissions- und Tonnenkilometerberichte vorlegen und von neutraler Seite prüfen lassen. Hier ist TÜV NORD CERT anerkannter und kompetenter Partner mit umfassender Erfahrung sowohl im Emissionshandel als auch auf dem Gebiet des Luftverkehrs.
1. Prüfung im Jahr 2011
Emissionsberichte müssen bis zum 31. März jedes Jahres für die Emissionen des Vorjahres vorliegen und geprüft sein. Erstmals ist dies für das Jahr 2010 mit einer Prüfung bis 31. März 2011 nötig. In der Wahl ihres Partners, der die Angaben in diesen Berichten durch Kontrolle sämtlicher Ermittlungs- und Überwachungssysteme sowie den entsprechenden Dokumentationen prüft und bestätigt, sind die Unternehmen frei.
Gebündelte Kompetenzen
Mit einer Entscheidung für TÜV NORD CERT senken Luftfahrzeugbetreiber das Risiko einer nicht erfolgreichen Überprüfung. So ist TÜV NORD Marktführer in der Prüfung von Emissionsberichten bei stationären Anlagen – dies garantiert ein Höchstmaß an Erfahrung und Kompetenz. Außerdem ist TÜV NORD ist bereits seit langem im Bereich Luftfahrt tätig und verfügt über ein eigenes Competence Center Aviation, das das Know-how zahlreicher Fachleute bündelt; daraus ergibt sich ein hohes Verständnis für Abläufe und Anforderungen bei Luftfahrzeugbetreibern, auch im Hinblick auf technische Fragestellungen. Weiter bietet TÜV NORD CERT die Möglichkeit eines Voraudits, das Aufwand und Kosten beim finalen Audit verringert.

