Alles, was Recht ist

Vorschriften und Sicherheit

Alles, was Recht ist

Seit dem 01. September 2009 hat sich in der Straßenverordnung einiges geändert. Wir haben für Sie ein paar der Änderungen, die Fahrradfahrer aber auch Inline-Skater betreffen, aufgelistet.





Neue Verkehrsregeln für Radfahrer:

  • Linke Fahrradwege, die nicht beschildert sind, dürfen befahren werden, wenn dies durch das Zeichen „Radverkehr frei“ erlaubt ist.
  • Das Fahren entgegen der Fahrtrichtung in Einbahnstraßen soll erleichtert werden. Jedoch nur dort, wo es durch ein Zusatzschild ausnahmsweise gestattet ist.
  • Es ist erlaubt, bis zu 2 Kinder unter 7 Jahren in einem Fahrradanhänger zu befördern.
  • Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll. Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten. Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- und Einmündungsbereich folgen.
  • In Fahrradstraßen gilt ein gesetzliches Tempolimit von 30 km/h. 
  • Wenn keine Ampel für Fahrradfahrer vorhanden ist, müssen Sie das Rotlicht für Autos statt das für Fußgänger beachten.

Neue Verkehrszeichen, auf die Radfahrer und Inline-Skater achten sollten:

  • Eine Sackgasse, die für Fußgänger und Radfahrer durchlässig ist, wird mit einem neuen Verkehrszeichen angezeigt.
  • Ein Schutzstreifen für Fahrradfahrer am rechten Fahrbahnrand darf zwar bei Bedarf von anderen Fahrzeugen überfahren werden; neu ist aber, dass durch diese Markierung das Parken auf dem Schutzstreifen verboten ist.
  • Inline-Skater werden jetzt ausdrücklich in der StVO genannt und werden wie Fußgänger behandelt. Nur ausnahmsweise dürfen sie außerhalb der Fußgängerflächen fahren, wenn das neue Zusatzschild „skaten“ dies ausdrücklich zulässt.
  • Fahrradfahrer werden seltener Schilder sehen, die zur Benutzung der Radwege verpflichten. Eine wesentliche Neuerung ist, dass die Gemeinden nicht mehr bevorzugt Radwege bauen müssen. Stattdessen sollen sie nun mehr Radfahrstreifen auf der Straße anlegen.
  • Sport und Spiel auf der Fahrbahn, den Seitenstreifen und auf Radwegen sind nicht erlaubt.

Die neuen Verkehrsschilder:

  Hier darf nur gegen Gebühr oder mit Parkscheibe geparkt werden (Beginn einer Parkraumzone)
  Parkraumzone Ende
  Ende der Streckenempfehlung
  Inline-Skater dürfen auf der Straße fahren
  Durchlässige Sackgasse: Nur für Autofahrer ist am Ende Schluss


Wer gut durch den Großstadt-Dschungel gelangen möchte, sollte auf die Zeichen am Wegesrand achten. Zur Sicherheit gehört neben unseren Tipps auch ein passender Helm.


Blau-weißer Schilderwald

  Radwege
Das ist der Weg für Fahradfahrer: Radwege sind durch Bordsteine oder durchgezogene Linien von der Straße getrennt und ausschließlich den Radfahrern reserviert. Die Benutzung ist Pflicht.
  Kombinierter Geh- und Radweg
Dieses Zeichen steht für einen gemeinsamen Rad- und Fußweg. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger, fahren Sie langsam.
  Einbahnstraßen und Gehwege
Gehwege sind Fußgängern vorbehalten.
Achtung: Kinder bis zu 8 Jahren müssen, Kinder bis zu zehn Jahren dürfen auf den Gehweg fahren.
  Radfahrer frei
Einbahnstraßen dürfen nur in der Gegenrichtung befahren werden, wenn dies durch das abgebildete Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ gekennzeichnet ist.

Ampeln
Wenn der Radweg zusammen mit einem Fußgängerweg geführt wird, muss sich der Radfahrer an die Signale für Fußgänger halten. Fährt der Radfahrer auf der Fahrbahn, so gelten die Ampeln für den Autoverkehr. Häufig gibt es jedoch Signalzeichen speziell für Radfahrer.


Wer Köpfchen hat, trägt Helm

  Fahrradhelm
Auf der Hut sein, Helm tragen: Bei Unfällen verletzen sich Radfahrer oft am Kopf, entsprechend wichtig ist ein gut passender Fahrradhelm. Der Fahrradhelm sollte den Anforderungen der DIN EN 1078 entsprechen.

Was sollten Sie beim Kauf und Gebrauch von Fahrradhelmen noch beachten?

  • Der Helm sollte nicht wackeln oder drücken,
  • einen breiten, leicht handhabbaren Kinnriemen haben,
  • schon von weitem gut sichtbar sein,
  • waschbare Innenpolster besitzen,
  • die Sicht nicht beeinträchtigen,
  • gut belüftet sein.

Nach einem Sturz oder spätestens nach fünf bis acht Jahren sollten Sie einen neuen Helm kaufen. Lassen Sie sich von einem Fachhändler beraten, er weiß am besten, welcher Helm zu Ihrem Kopf passt. Entscheidend sind nicht der Preis und die hübsche Farbe, sondern der Tragekomfort und die Sicherheit.


http://www.tuev-nord.de/de/Vorschriften_Sicherheit_3208.htm
nach oben Seite weiterempfehlen Seite drucken
Vorschriften_Sicherheit_3208.htm

Kontakt

STRASSE
0800 8070600kostenloses Service-Telefon verkehr.strassetuev-nord.de Kontaktformular

Newsletter Anmeldung

E-Mail-Adresse eintragen


TÜV-STATIONEN finden


Checks und Gutachten

Führerschein

Service


COPYRIGHT 2012 TÜV NORD Gruppe
All RIGHTS RESERVED.

Unternehmen

Wir über uns Leitlinien Corporate Governance Compliance Allgemeine Geschäftsbedingungen Geschäftsberichte Organisation DIE MARKE: TÜV® Messen / Veranstaltungen

Kompetenz

BILDUNG ENERGIE GEBÄUDE GESUNDHEIT INDUSTRIE IT UMWELT VERKEHR ZERTIFIZIERUNG

International

Profil Präsenz Projekte

Karriere

TÜV NORD ALS ARBEITGEBER EINSTIEG Stellenangebote Persönlicher Kontakt

Presse

Presseinformationen Publikationen Presse-Info-Abo Presse-Bildmaterial

Information

Sitemap Impressum Datenschutz Newsletter Kundenlogin Mitarbeiterlogin