Strassenverkehrs-Ordnung im Klartext

Kein Alkohol am Steuer

Seit dem 1. August 2007 gilt die Null-Promille-Grenze für Fahranfänger. Das absolute Alkoholverbot gilt auch für alle Fahrer unter 21 Jahren, unabhängig davon, ob sie sich noch in der Probezeit befinden oder nicht.


Null Promille, null Probleme

Sollten Sie alkoholisiert am Steuer erwischt werden, erwarten Sie empfindliche Strafen:

  • ein Bußgeld von 125 bis zu 1.000 Euro
  • zwei Punkte in Flensburg
  • Teilnahme an einem Aufbauseminar
  • Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre

Wenn Sie mit 0.3 Promille oder mehr eine Unfall verursachen oder andere Verkehrsteilnehmer gefährden, droht Ihnen neben einer Geldstrafe, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot der Entzug der Fahrerlaubnis.

  • Ab 0.5 Promille kommt es generell zu einem Fahrverbot, auch wenn niemand gefährdet oder geschädigt wurde.
  • Ab 1.1 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) wird Ihnen der Führerschein abgenommen.

http://www.tuev-nord.de/de/Promille_2813.htm

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