Traktor-Führerscheinklassen L und T
Trecker fahr’n
Wer hat als Kind nicht vom Traktorfahren geträumt? Im land- und forstwirtschaftlichen Bereich ist dieser Traum Alltag und die entsprechende Lizenz bereits für Jugendliche zu bekommen.
Klasse L
Der Einstieg in die Welt der landwirtschaftlichen Zugmaschinen. Mit Klasse L darf man bis zu zwei Anhänger ziehen, und das ohne vorgeschriebene Fahrausbildung. Achten Sie auf die Geschwindigkeit: Ihr Trecker fährt maximal 32 km/h. Mit Anhängern darf dann maximal 25 km/h gefahren werden. Übrigens, mit einer Pkw-Fahrerlaubnis Klasse B oder BE besitzen Sie automatisch die Klasse L.
| Mindestalter: | 16 Jahre |
| Voraussetzungen: | - |
| Befristung: | Klasse L ist unbefristet gültig |
| Einschluss: | - |
| Hinweise: | - |
Klasse T
Den „großen Treckerschein“ bekommen Sie fast nur bei Fahrschulen, die auch auf dem LKW-Sektor ausbilden. Die Geschwindigkeit steigt, die Anforderungen auch.
| Mindestalter: | 16 Jahre bis 40 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit 18 Jahre bis 60 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit |
| Voraussetzungen: | - |
| Befristung: | Klasse T ist unbefristet gültig |
| Einschluss: | Klassen S, M und L |
| Hinweise: | - |

