Codierung

So ziehen Langfinger den Kürzeren

Von codierten Räder lassen Diebe ihre langen Finger: Die Codierung zeigt sofort, wer Eigentümer des geklauten Rads ist. Das erschwert den Weiterverkauf auf Flohmärkten oder im Internet. Auch bei einer Polizeikontrolle ist der Fahrraddieb schnell entlarvt.


Wie funktioniert der Code?

Das Prinzip ist einfach: Eine Graviermaschine verewigt auf dem Rahmen des Fahrrads eine Eigentümer-Identifikation-Nummer (EIN), die sich aus einer individuellen Ziffern- und Buchstabenkombination zusammensetzt. Dazu gehören das Autokennzeichen Ihres Heimatortes, eine dreistellige Ortskennziffer, die Straßenkennzahl, Hausnummer und die Initialen des Eigentümers, möglichst ergänzt durch eine zweistellige Jahreszahl der Codierung. Ein zusätzlicher Aufkleber, der auf den Code hinweist, schreckt Langfinger ab.


Was sind die Vorteile und Gründe für eine Codierung?

  • Diebe werden abgeschreckt und am Weiterverkauf gehindert
  • Polizeikontrollen können schneller und einfacher durchgeführt werden
  • Fahrräder, die gefunden wurden, finden schnell den Weg zurück zum Eigentümer
  • Das Codierungssystem ist genormt und bundesweit einheitlich, somit ist es besser geeignet als die von Händlern angebotenen Systeme
  • Bei einigen Versicherungen sparen Sie beim Beitrag.

Was muss ich bei der Codierung mitbringen?

  • Personalausweis
  • Rechnung oder Kassenbon
  • Bei Kindern eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten

Wenn Sie keinen Kassenbon mehr haben, bestätigen Sie per Eigentumserklärung, dass Sie der rechtmäßige Eigentümer sind.


Wo kann ich mein Fahrrad codieren lassen?

  • In Nord- und Süddeutschland gibt es meist nur kostenpflichtige Angebote der Fahrradclubs oder einzelner Fahrradhändler, die Codierung kostet dort etwa 10 Euro.
  • Häufig bietet die Polizei kostenlose Codier-Angebote.
    Was passiert, wenn ich mein Fahrrad verkaufen möchte oder umziehe?
  • Beim Verkauf muss lediglich im Kaufvertrag der Besitzerwechsel festgehalten werden.
  • Bei Umzug wird ein Nachweis über den früheren Wohnsitz verlangt.

Der Code kann mit diesen Nachweisen jederzeit geändert werden.


http://www.tuev-nord.de/de/Codierung_3196.htm

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