Geräusche / Akustik
Maschinenlärm
Wir beraten die Maschinenhersteller bei der Entwicklung lärmarmer Maschinen für Industriearbeitsplätze. Für diese Maschinen werden mit dem Abnehmer Garantievereinbarungen getroffen. Diese Garantievereinbarungen dienen u.a. dem Schutz der Arbeitskräfte vor Arbeitsplatzlärm. Nach der Inbetriebnahme der Maschinen soll in der Regel die Einhaltung der Garantievereinbarung überprüft werden.
Seit März 2007 ist in Deutschland die Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) in Kraft. Für Industriearbeitsplätze gilt seitdem ein Auslösewert von 80 dB(A), von dem an Maßnahmen erforderlich werden. Aus dieser Verschärfung resultieren auch Änderungen der Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG, nach der Emissionswerte für Lärm und Vibrationen in Betriebsanleitungen und Verkaufsprospekten angegeben werden müssen. Für den Hersteller ergeben sich zusätzliche Nachweis- und Dokumentationspflichten, insbesondere da auch Maschinenkomponenten als Maschinen im Sinne der Richtlinie eingestuft werden.
Schwelle für Schallpegelangabe gesenkt
Nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist der Pegel, ab dem für Maschinen detaillierte Schallemissionsangaben erforderlich sind, auf 80 dB(A) gesenkt worden. Für den Hersteller ergeben sich zusätzliche Nachweis- und Dokumentationspflichten, insbesondere da jetzt auch Maschinenkomponenten als Maschinen im Sinne der Richtlinie eingestuft werden.
Die Emissionsangaben helfen dem Kunden, gleichartige Maschinen verschiedener Hersteller zu vergleichen und dienen der objektiven Beurteilung unter einheitlichen Bedingungen. Betrieben wird es dadurch erleichtert, emissionsärmere Maschinen einzusetzen.
Was zeichnet uns aus?
Auf Grund unserer langjährigen Erfahrung und messtechnischen Ausstattung können wir Maschinenherstellern bei der Erfüllung und Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen behilflich sein.
Welche Leistungen bieten wir an?
- Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung lärmarmer Geräte und Maschinen, indem wir unsere langjährige Erfahrung im Bereich des Geräuschdesigns einbringen.
Unterstützung von Maschinenherstellern:
- Bei der Entwicklung lärmarmer Geräte und Maschinen
- Geräuschmessungen im Nahbereich von Maschinen nach Maschinenrichtlinie und Outdoor-Richtlinie
- Geräuschdesign von Maschinen
- Identifikation von Geräuschquellen und Übertragungswegen
- Erstellung von Betriebsanleitungen und Verkaufsprospekten
- Ermittlung des Schallleistungspegels LWA in Arbeitsräumen
- Ermittlung des Emissionsschalldruckpegel am Arbeitsplatz Lpa
- Überprüfung von Garantievereinbarungen
- Bestimmung akustischer Kennwerte von Maschinen und Geräten im reflexionsarmen Raum und im Hallraum
Wir ermitteln für Sie Geräuschquellen und Übertragungswege und messen die Schallleistungspegel LWA auch in Arbeitsräumen. Dies ist insbesondere für die Nachprüfung von Herstellerangaben wichtig.
Außerdem bestimmen wir den Emissionsschalldruckpegel am Arbeitsplatz Lpa
Wir erstellen für Ihre neuen Maschinen Betriebsanleitungen und Verkaufsprospekte.
Welche Normen und gesetzlichen Regelungen bilden die Arbeitsgrundlage?
Grundlage unserer Tätigkeit bildet die Maschinenrichtlinie 2006/42/.
Daneben findet die EG Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) Anwendung.
Ansprechpartner:
Auf individuelle Fragen geben unsere Fachleute jederzeit gern eine Antwort. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail mit einem Klick auf das Kontaktfeld oben rechts.

