LBP

Landschaft

Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)

Bei Bau und Betrieb von Anlagen zum Beispiel des produzierenden Gewerbes oder der Energieversorgung aber auch bei Infrastrukturob- jekten (Straßen, Schienen etc.) sind Eingriffe in Natur und Landschaft oft unvermeidbar. Diese Eingriffe sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit den entsprechenden Landesgesetzen auszugleichen.

Die erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind in einem Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) bzw. einem entsprechenden Fachplan in Text und Karte darzustellen. Wir übernehmen alle Arbeiten in Zusammenhang mit der Erarbeitung der erforderlichen Unterlagen.


Was zeichnet uns aus?

Wir verfügen über Personal aus verschiedenen natur- und ingenieurwissenschaftlichen Disziplinen mit Erfahrung bei der Erstellung von LBP’s. Ausgehend von der Analyse Ihrer Situation können wir Ihnen dadurch aus einer Hand Antworten auf alle auftretenden Fragen anbieten.


Welche Leistungen bieten wir an?

  • Wir stellen die verfügbaren planungsrelevanten Unterlagen zusammen.
  • Bestandsaufnahme von Natur und Landschaft (u.a. Topographie, Boden, Wasser, Luft, Klima, Tiere und Pflanzen, Landschaftsbild, Nutzungen).
  • Wir bewerten Leistungsfähigkeit und Empfindlichkeit, sowie die vorhandenen Beeinträchtigungen.
  • Wir erarbeiten Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen zur Konfliktminderung.
  • Wir sorgen für die Abstimmung zwischen Auftraggeber und der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde von der vorläufigen Planfassung bis zur Endfassung.
  •  Wir bilanzieren den Eingriff nach der von der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde vorgegebenen Methode.
  • Wir stellen Maßnahmen der Kompensation in Text und Karte dar.
  • Wir liefern die endgültige Planfassung mit Darstellung des LBP in Text und Karte.



Welche Normen und gesetzlichen Regelungen bilden die Arbeitsgrundlage?

Rechtsgrundlage bildet das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit den entsprechenden Landesgesetzen.


Ansprechpartner:

Auf individuelle Fragen geben unsere Fachleute jederzeit gern eine Antwort. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail – mit einem Klick auf das Kontaktfeld oben rechts.


http://www.tuev-nord.de/de/LBP_3696.htm

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