Landschaft
Prüfung auf FFH-Verträglichkeit
In der Flora-Fauna-Habitat–Richtlinie der Europäischen Union (FFH-Richtlinie) steht die Sicherung der Artenvielfalt durch Erhaltung der natürlichen Lebensräume der wildlebenden Tiere und Pflanzen im Fokus. Die einzelnen EU-Staaten haben Flächen als FFH-Gebiete ausgewiesen, die die im Anhang der FFH-Richtlinie aufgeführten Lebensräume mit Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse enthalten.
Der funktionelle Zusammenhang der Schutzgebiete muss ermöglicht werden. D.h. Gebiete sollen hinsichtlich ihrer Größe und Verteilung geeignet sein, die Lebensraumtypen und Arten in ihrem gesamten natürlichen Verbreitungsgebiet zu erhalten. Für jedes Gebiet sind spezielle Ziele und Maßnahmen zu definieren. Darüber hinaus gilt für jedes Schutzgebiet ein Verschlechterungsverbot.
Liegt ein FFH-Gebiet oder Vogelschutzgebiet im Einwirkungsbereich eines geplanten Projektes, ist vor der Durchführung oder Zulassung dieses Projektes eine FFH-Verträglichkeitsprüfung oder ggf. zunächst eine Vorprüfung auf FFH-Verträglichkeit vorzunehmen. Die Größe des Vorhabens ist nicht relevant. Entscheidend sind allein die Auswirkungen des Projektes auf ein betroffenes FFH-Gebiet. Bei der Prüfung werden die Auswirkungen des Vorhabens auf die zu schützenden Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume dargestellt.
Welche Leistungen bieten wir an?
- Wir erstellen ein Untersuchungskonzept.
- Wir stellen die Tier- und Pflanzenarten, die Lebensraumtypen sowie die Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet dar.
- Wir stellen die Wirkfaktoren dar und beschreiben die Auswirkungen auf das FFH-Gebiet.
- Wir erstellen die Vorprüfung auf FFH-Verträglichkeit als Entscheidungsbasis, ob eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich ist.
- Wir führen die FFH-Verträglichkeitsprüfung durch.
Was zeichnet uns aus?
Unser Dienstleistungsangebot betrifft den gesamten Ablauf der im Zusammenhang mit der FFH-Richtlinie stehenden Verfahren. Hierbei sind wir je nach Aufgabenstellung für den Vorhabensträger oder für die Behörde tätig.
Aufgrund unserer langjährigen und umfassenden Erfahrungen zu den Themen Anlagenbegutachtung, Genehmigungsmanagement und Umweltverträglichkeits-untersuchung (UVU) ergeben sich nutzbare Synergieeffekte.
Welche Normen und gesetzlichen Regelungen bilden die Arbeitsgrundlage?
Gesetzliche Grundlage bei FFH-Prüfungen ist die Richtlinie 92/43/EWG (Flora-Fauna-Habitat–Richtlinie) der Europäischen Union.
Die Inhalte der FFH-Richtlinie wurden durch die §§ 32 bis 38 des BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) bzw. die entsprechenden Ländergesetze in bundesdeutsches Recht umgesetzt.
Ansprechpartner:
Auf individuelle Fragen geben unsere Fachleute jederzeit gern eine Antwort. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail – mit einem Klick auf das Kontaktfeld oben rechts.

