Boden

Altlasten

Als Altlasten werden Altstandorte und Altablagerungen bezeichnet.

Altstandorte heißen Grundstücke stillgelegter, überwiegend industriell genutzter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist. Bei Altablagerungen handelt es sich um stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind. Sie werden zusammen mit den Grundstücken stillgelegter Anlagen auch als Altlasten bezeichnet. Im Rahmen von detaillierten Bodenuntersuchungen ermitteln unsere Experten das Gefährdungspotenzial ihrer Anlage, Immobilie oder Liegenschaft.

Soweit von der zuständigen Behörde gefordert, sind Altlasten, sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen, zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Dabei sind altlastverdächtige Flächen mit schädlichen Beeinflussungen von Boden und Grundwasser nicht immer einfach zu erkennen.

Welche Leistungen bieten wir an?

  • Wir arbeiten eine Historische Recherche zur Klärung der ehemaligen Nutzung aus und untersuchen Sanierungsmöglichkeiten. Dabei führen wir detaillierte Bodenuntersuchungen (Probenahme und Analytik Boden, Bodenluft und Wasser, Deklaration von Abfällen) durch.
  • Wir begleiten Sanierungen (Ausschreibung, Arbeitsschutzkonzept, Arbeitsschutzmessungen, Begleitung vor Ort, Entsorgungsmanagement etc.) und führen hydrogeologische Untersuchungen (Pumpversuche) durch.
  • Wir führen in Ihrem Auftrag eine Umwelt-Due Diligence durch (Erfassung und Bewertung aller umweltrelevanten Probleme und finanziellen Risiken, die an einem Altstandort zu besorgen sind).
  • Wir bieten Ihnen Deponiegaspfaduntersuchungen (Probenahme und Analytik Deponiegas, FID-Begehungen, Gasabsaugversuche) an.
  • Wir ermitteln das Gasgefährdungspotential und planen Maßnahmen zur Reduzierung der Gefährdung.
  • Wir bieten parallel zur Altlastenuntersuchung die Durchführung einer Baugrunduntersuchung an.


Welche Normen und gesetzlichen Regelungen bilden die Arbeitsgrundlage?

Die nutzungsbezogene Beurteilung von Altlasten ist im Bundes-Bodenschutzgesetz (vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), zuletzt geändert durch. Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3214)) in Verbindung mit der "Verordnung zur Durchführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes" (Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung – BBodSchV) geregelt.

Ansprechpartner:

Auf individuelle Fragen geben unsere Experten jederzeit gern eine Antwort. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail mit einem Klick auf das Kontaktfeld oben rechts.


http://www.tuev-nord.de/de/Altlasten_3705.htm

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